Brandschutz

Sicherheit im Modulbau

KLEUSBERG hat als erster Modulbauhersteller die allgemeine Bauartzulassung in der Feuerwiderstandsklasse „feuerhemmend“ (F30) erlangt, sodass die Genehmigungsfähigkeit eines KLEUSBERG Modulbaugebäudes aus brandschutztechnischer Sicht gegeben ist.

Zertifikat – allgemeine Bauartgenehmigung

Ein modular geplantes Gebäude ist genehmigungsfähig, sofern für das zum Einsatz kommende Bausystem eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vorliegt, oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) auf Basis brandgeprüfter Konstruktionsaufbauten des jeweiligen Herstellers erwirkt werden kann.

KLEUSBERG hat für die feuerhemmende Ausführung der tragenden Modulbaukonstruktion eine allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG Z-19.33-2537) erlangt, in der An- und Verwendbarkeit geregelt ist. Somit ist eine zeitaufwendige vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) nicht erforderlich.

KLEUSBERG Modulgebäude können – abhängig von der Ausführung – bis zu der Gebäudeklasse 5 zugeordnet werden. Diese Gebäudeklasse erfordert einen feuerbeständigen Feuerwiderstand für alle tragenden Bauteile von F90-AB nach DIN 4102.

Der Nachweis der höheren Feuerwiderstandsklassen erfolgt nicht über die aBG, sondern über die vBG, in der die Wand- und Deckenbauteile geprüft werden. Diese beruhen auf umfangreichen bauartbezogenen Normbrandversuchen nach DIN EN 1363. In den Brandversuchen wurde das Stahltragwerk in Kombination mit den nichttragenden, raumabschließenden Flächenbauteilen unter verschiedenen Lastzuständen und Anschlusssituationen real geprüft und erfolgreich nachgewiesen. 

Des Weiteren befindet sich KLEUSBERG aktuell im Genehmigungsprozess für eine allgemeine Bauartgenehmigung in feuerbeständiger REI90 Bauweise.

Die modulare Bauweise von KLEUSBERG ermöglicht es, auch Einzelbauteile, wie Innen- oder Außenwände in der Bauart einer Brandwand zu erstellen.

Gemäß der Musterbauordnung werden Gebäude in Gebäudeklassen eingeteilt. Abhängig von der jeweiligen Gebäudeklasse ergeben sich – unter anderem nach DIN 4102 – Anforderungen an den Feuerwiderstand sowie an das Brandverhalten der verwendeten Baustoffe und Bauteile. 

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